Vor dem Hintergrund scheint es selbst den unerfahrensten und unbedarftesten Konzertbesuchern bereits vom gesunden Menschenverstand her einleuchtend zu sein, dass spitze und scharfe Gegenstände in mitgebrachten Taschen, Rucksäcken oder Beuteln nichts zu suchen haben.
Darüber hinaus ist grundsätzlich all das, was als potentielle Waffe oder Wurfgeschoss missbraucht werden könnte, zur Sicherheit der übrigen Konzertbesucher wie auch der Künstler untersagt. Dazu gehören in erster Linie natürlich Waffen, Feuerwerkskörper und Messer jeder Art, in zweiter Linie auch scheinbar harmlose Alltagsgegenstände wie Flaschen, Haarsprays und Deo-Sprüher, die zweckentfremdet einen Gefahrenherd als potentielle Waffe oder Wurfgeschoss darstellen könnten.
Um derartige Gegenstände zu lokalisieren, machen Konzertveranstalter in zunehmendem Maße auf größeren Events von der Möglichkeit Gebrauch, von einem beauftragten Security-Unternehmen Taschenkontrollen durchführen zu lassen.
Insbesondere bei größeren, mehrtägigen Open-Air-Events ist der Kontrollaufwand entsprechend groß. Denn hier erschweren Kontrollen etwa umfangreichere Camping-Ausrüstungen, die zu längeren Warteschlangen und Verzögerungen am Einlass führen können. Hier ist insbesondere darauf zu achten, nur Plastikgeschirr und -besteck statt Ausführungen aus Metall mitzunehmen.
Zwar hat ein Konzertbesucher das Recht, eine Kontrolle zu verweigern. Allerdings muss er dann auch damit rechnen, dass der Veranstalter von seinem Recht seinerseits auf Ausschluss des Besuchers Gebrauch macht und ihm den Zutritt verweigert – und das selbst dann, wenn der Gast sein Ticket schon bezahlt hat und mitführt.