Um die GEZ-Gebühr beziehungsweise genauer, den Rundfunkbeitrag werden Sie nicht herumkommen.
Selbst wenn Sie nur auf Ihrem iPod beim Fitness Musik hören, befreit Sie das nicht von Ihrer Pflicht zu Beitragszahlungen. Diese werden nämlich selbst dann fällig, wenn Sie weder Radio, Fernseher noch Internetzugang haben.
Allerdings wird lediglich pro Wohnung gezahlt und bei Zweitwohnungen ist gegebenenfalls eine Beitragsbefreiung möglich.
Dasselbe gilt übrigens auch für Wohngemeinschaften. Die Gebühr ist einheitlich und gilt pro Wohnung. Es muss sich also nur einer der Bewohner anmelden.