So ist nicht selten bereits auf dem Ticket vermerkt, dass weder Kameras noch Tonaufzeichnungsgeräte oder Lebensmittel mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden dürfen. Entsprechende Regelungen lassen sich im Vorfeld mitunter auch in den Hausordnungen größerer Festivalgelände, Arenen oder auch in der betreffenden Park- und Campingordnung nachlesen.
Hinsichtlich Bild- und Tonaufzeichnungen existieren zwischen generellen Verboten und allgemeiner Erlaubnis von Bild-, Ton- und Video-Aufzeichnungen aller Art gewisse Abstufungen. Sie erlauben etwa das Mitführen von Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion, untersagen jedoch Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Am häufigsten werden Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aus produktschutzrechtlichen Gründen auf Veranstaltungen verboten.
Auch lassen sich veranstaltungsorganisatorische Trends dahingehend feststellen, dass das Mitbringen von Rucksäcken und großen Taschen über einem DIN A4-Format in zunehmendem Maße untersagt wird. Bei vielen Konzerten werden daher mittlerweile Rücksäcke, oder auch größere Beutel von der Security vor dem Einlass konsequent in Verwahrung genommen und erst nach dem Konzert wieder ausgehändigt.
Ist die Mitnahme von jeglichen Speisen und Getränken in die Veranstaltungshalle untersagt, sind jedoch grundsätzlich immer Ausnahmen für diejenigen Gäste zulässig und rechtsverbindlich, die gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes oder eines entsprechenden Ausweises glaubhaft nachweisen können, dass sie Speisen und Getränke krankheitsbedingt mitführen müssen.